Hygienekonzept Quasimodo Biergarten

1. Allgemeines

1.1 Die Berücksichtigung der Hygienevorschriften, der geltenden Abstandsregeln und der weiteren Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2 (BMAS) ist durch den Betreiber während der gesamten Öffnungszeit zu gewährleisten. Maßgeblich sind hier §2 der Eindämmungsverordnung für die grundsätzlichen Abstands- und Hygieneregeln, §6 für darin inkludierte gastronomische Angebote.

1.2 Der Betreiber informiert vorab die Besucher*innen und die jeweiligen Mitarbeiter schriftlich und spezifisch über alle getroffenen, relevanten Schutzmaßnahmen, die von allen Beteiligten während des Aufenthaltes im Betrieb eingehalten werden müssen.

1.3 Zudem informiert der Betreiber die Besucher*innen und Angestellten schriftlich und spezifisch über Vorgaben und Verfahrensweisen bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung.

1.4 Um eine Rückverfolgung möglicher Infektionsketten zu ermöglichen, wird eine Registrierung aller beteiligten Personengruppen (Besucher*innen, Mitarbeiter, Dienstleister) durchgeführt. Alle relevanten Daten (Vor- und Familienname, vollständige  Adresse und E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bezirk oder Gemeinde) sowie Anwesenheitszeit und  Dauer (§2 Abs. 2 der VO) werden erfasst und dokumentiert. Diese sind im Nachgang bei begründetem Bedarf (unter Einhaltung des Datenschutzes) ausschließlich den Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen und werden nach 4 Wochen endgültig vernichtet. Die Dokumentation erfolgt digital über einen QR-Code des Anbieters „darfichrein.de“ oder ist alternativ vor Ort auszufüllen.

1.5 Die für den gastronomischen Betrieb, gemäß Hygienekonzept, geltenden Verhaltensrichtlinien sind gut sichtbar, allgemeinverständlich und barrierefrei auszuweisen.

2. Hygienemaßnahmen

2.1 In beiden Zugangsbereichen wird für alle Besucher ein Desinfektionsspender aufgestellt. Dieser soll verbindlich für den Zugang der Terrasse benutzt werden. Ein weiterer Desinfektionsmittelspender wird sich an der Zwischentür zu den Toiletten, Delphi Filmpalast befinden. Das Personal wird an beiden Verkaufsstandorten („mobiler Tresen“ & „Hütte“) Desinfektionsmittel zur Verfügung haben.

2.2 Alle Mitarbeiter*innen sind angewiesen mehrfach, täglich sämtliche häufig verwendete Oberflächen, Handläufe, Kartenlesegeräte, Menükarten und Stifte zu desinfizieren.

Zusätzlich sind 2 Runner auf der Terrasse, die vor Betriebsbeginn und zum Betriebsende alle Tische, Stühle, Bänke, samt Lehnen  desinfizieren. Außerdem werden alle Sitzgelegenheiten und Tische nach dem Verlassen eines Gastes erneut gesäubert und desinfiziert. Stifte, Aschenbecher, Aufsteller und Menükarten sind in der Arbeitsanweisung inkludiert. Eine Bestätigung der Desinfektion erfolgt digital über die App „Trello“, sodass jeder Mitarbeiter den aktuellen Stand der Desinfektion verfolgen kann.

Der gastronomische Schichtleiter hat im zweistündigen Rhythmus alle Toiletten des Delphi Filmpalastes zu desinfizieren. Dabei ist zu beachten, dass neben den Toiletten alle Spülkästen, Türklinken, Wasserhähne, Schließknäufe,  Seifenspender und Desinfektionsspender desinfiziert werden müssen. Zeitgleich wird der Bestand an Toilettenpapier, Handtuchpapier, Seife und Desinfektionsmittel  kontrolliert und ggf. aufgefüllt sowie die Mülleimer entleert. Eine Bestätigung der Reinigung und Desinfektion erfolgt via Unterschrift in aushängenden Desinfektionslisten.

Diese Maßnahmen müssen seitens des Quasimodos solange erfüllt werden, wie das Kino noch geschlossen ist. Sobald dieses wieder öffnen darf, werden die Aufgaben unter den Betrieben geteilt. Wesentliche Hygieneartikel werden, auch in der Schließzeit, vom Delphi Filmpalast bereitgestellt.

2.3 Der technische Leiter trägt Sorge, dass alle hauseigenen Instrumente, Verstärker und Oberflächen nach jeder Nutzung desinfiziert werden.

2.4 Jeder Gast muss beim Betreten der Terrasse zumindest eine medizinische Gesichtsmaske tragen, ohne diese wird ihm der Zutritt verweigert. Die medizinische Gesichtsmaske darf nur am Platz abgelegt werden, d.h. bei jeder Bestellung oder Gang zur Toilette muss die Maske zwingend aufgesetzt werden. Alle Mitarbeiter sind angewiesen, diese Maßnahme zu kontrollieren und die Gäste darauf hinzuweisen.

2.5 Das gesamte Personal muss jederzeit zumindest eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

2.6 Sämtliches Geschirr und Gläser werden ausschließlich über die Geschirrreinigungsmaschinen (über 70 Grad) gereinigt.

2.7 Der Betrieb stellt Einwegmasken und Einweghandschuhe für das Personal und ggf. auch die Gäste zur Verfügung. Diese sind in Ausnahmefällen für die Gäste käuflich zu erwerben.

2.8 Alle Mitarbeiter*innen sind angehalten, im Mitarbeiterbereich persönliche Begrüßungen zu unterlassen und den Mindestabstand von 1,5 Meter zu jedem Zeitpunkt einzuhalten, sollte dies nicht möglich sein, muss eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Persönliche Gegenstände werden getrennt gelagert. Am Ende jeder Schicht sind entsprechende Oberflächen zu desinfizieren.

2.9 Alle Mitarbeiter*innen, Gäste und Musiker*innen sind angewiesen bei COVID-19-Symptomen den Betrieb zu informieren und die gastronomische Einrichtung umgehend zu verlassen oder gar nicht erst zu betreten.

3. Bauliche Maßnahmen/ Abstandsregelungen

3.1 Die Bestuhlung der Terrasse erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregeln (aktuell 1,5 m). Der Abstand wird ausgehend von der Sitzposition von Lehne zu Lehne berechnet.

3.1 Verhaltenshinweise werden in beiden Zugangsbereichen und an der Zwischentür zum Delphi Filmpalast gut sichtbar aufgestellt. Gäste des Delphi Filmpalastes werden angehalten, den Weg über die Terrasse und nicht über den Quasimodogastraum zu nutzen.

3.3 Der gesamte Betrieb funktioniert über den sog. Self-Service. Alle Gäste holen sich ihre Getränke an beiden Verkaufsstandorten selbst. Die Standorte werden durch Tensatoren abgegrenzt und Bodenmarkierungen zeigen den Abstand an. Um Schlangenbildungen zu vermeiden, gibt es an den stärker frequentierten Tagen 2 Verkaufsstandorte. Außerdem werden im Bedarfsfall Gäste auf Abstände und Verhaltensregeln hingewiesen.

4. Testpflicht

4.1 Alle Mitarbeiter*innen müssen sich vor Dienstbeginn in einem Testzentrum ihrer Wahl negativ testen lassen, bevor sie den Arbeitsbereich betreten. Genesungs- und Impfbescheinigungen (15. Tag nach der letzten erforderlichen Impfung) werden auch akzeptiert. Ein Test unter Aufsicht der Schichtleitung wird nicht angeboten.

Positiv getestete Mitarbeiter*innen/ Musiker*innen müssen umgehend den Betrieb informieren, das Gelände verlassen und sich in Quarantäne begeben.

5. Ablaufspezifische Maßnahme/ Datenerfassung

5.1 Die Getränkekarten werden den  Besucher*innen als Menükarte (physisch), QR-Code, Link via Kontaktdatenverfolgungssoftware und über Tafeln bereitgestellt. Alle Ausdrucke sind laminiert oder foliert, sodass sie leicht desinfiziert werden können.

5.2 Jeder Mitarbeiter erhält für die Schicht eigene Arbeitsmittel (medizinische Gesichtsmaske, Kasse, Portmonee). Persönliche Gegenstände sind ggf. zu beschriften und nicht an Dritte weiterzugeben.

5.3 Die Gästeregistrierung erfolgt größtenteils über die App „darfichrein.de“, die einen QR-Code bereit stellt. Alternativ können über die Runner Vorlagen der Kontaktdatenerfassung ausgegeben werden. Bei der Abgabe werden diese auf Plausibilität kontrolliert und Tag genau abgeheftet. Auf Verlangen des Ordnungsamtes können diese jederzeit ausgehändigt werden. Das Auslesen der digitalen Daten erfolgt über einen bestimmten Entschlüsselungskey über den Anbieter. Zu beachten ist, dass jeder Gast eigene Kontaktdaten angibt, nur 1 Person pro Haushalt ist nicht zulässig. Ausgefüllte Zettel werden vertraulich behandelt und nach 4 Wochen vernichtet.

5.4 Gäste dürfen sich nur mit Sitzplatz auf der Terrasse aufhalten.

5.5 Die Mitarbeiterregistrierung erfolgt über Stundenzettel.

5.6 Lieferanten und Dienstleister werden dokumentiert und dürfen ausschließlich mit einer zumindest medizinischen Gesichtsmaske und unter Einhaltung des Mindestabstands den Gastraum betreten.

5.7 Alle Musiker*innen werden vom technischen Leiter in die Hygienevorschriften eingewiesen und bei Bedarf an die Einhaltung erinnert.

5.8 Einen übermäßigen Alkoholkonsum gilt es zu unterbinden. Bei stark alkoholisierten Besucher*innen darf vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.